leistungenVerkehrswertgutachten

Zur Vorlage bei Gericht oder auch vor dem Finanzamt, wird ein Gutachten nach § 194 BauGB benötigt.
Anlässe können Erbschaftsangelegenheiten, Schenkungen, Ehescheidungen, Betreuung von Vormundschaften sowie individuelle Thematiken sein.

 

Kurzwertermittlung

Bei der Kurzwertermittlung wird der Wert der Immobilie berechnet, jedoch werden lediglich die Berechnungen ohne eingehende Erläuterungen an den Auftraggeber überreicht.
Anlässe können sein:

  • neutrale Werteinschätzung
  • Verkauf einer Immobilie
  • Ertragswert für den Jahresabschluss Ihrer Vermögensverhältnisse
  • als vorbereitende Maßnahme für Erbschafts- und/oder Scheidungsangelegenheiten

 

Marktwertschätzung

Sie möchten eine Immobilie kaufen? Ich begleite Sie zu den Besichtigungen, stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und erarbeite mit Ihnen ein Konzept für die Kaufabwicklung

 

Gutachtenachtenprüfung

Gutachten müssen fachgerecht, unabhängig und nachvollziehbar, ohne die Beeinflussung persönlicher Verhältnisse erstellt werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob diese Kriterien erfüllt werden, führe ich gerne Prüfung durch und erstelle auf Wunsch ein Gegengutachten.

 

Bewertung und Prüfung von Rechten und Lasten an einem Grundstück

Ob Wege- oder Leitungsrecht. Es gibt verschiedene Formen der Belastungen und Rechten, die ein Grundstück betreffen und bewertet werden können.

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